Hessisches Heilberufsgesetz
Das hessische Heilberufsgesetz stellt den gesetzlichen Rahmen für die Bildung der Kammer, die Pflichtmitgliedschaft, die Grundsätze der Berufsausübung und der Weiterbildung sowie der Berufsordnung und Berufsgerichtsbarkeit dar. Es regelt auch die Kammeraufsicht, die vom Hessischen Sozialministerium ausgeübt wird.
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Psychotherapeutengesetz
Durch das Psychotherapeutengesetz wurden die beiden neuen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen. Das Gesetz definiert den Begriff Psychotherapie, regelt insbesondere die Ausbildung und die Zulassungsvoraussetzungen und schützt die Berufsbezeichnungen Psychotherapeut/Psychotherapeutin.
Verordnungen
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten und die
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten enthalten Detailregelungen zur Ausgestaltung der Ausbildung und der Prüfung für den jeweiligen Beruf.
Gebührenordnung für Psychotherapeuten
Die Gebührenordnung verweist auf bestimmte Teile der Gebührenordnung für Ärzte. Die Bundespsychotherapeutenkammer bietet eine komprimierte Darstellung der für Psychotherapeuten geltenden Gebührenvorschriften zum download an.