Ausschuss für Qualitätssicherung
Die Förderung der Qualität psychotherapeutischer Berufsausübung gehört zu den wesentlichen, auch gesetzlich definierten Aufgaben der berufsrechtlichen Selbstverwaltung. Die Landespsychotherapeutenkammer Hessen hat dies in ihrer Satzung aufgegriffen, indem sie die Förderung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen als relevantes Arbeitsgebiet (§ 2) definiert und organisatorisch durch die Einrichtung eines Ausschusses für Qualitätssicherung (§12) untermauert.
Aufgrund einer langen Reihe gesetzgeberischer Aktivitäten in den letzten Jahren sind Psychotherapeutinnen in allen Berufsfeldern zunehmend einer Regulierung ihrer Tätigkeit hinsichtlich Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement unterworfen.
Der Ausschuss der zweiten Legislaturperiode hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die aktuellen Entwicklungen in den relevanten Tätigkeitsfeldern zu beobachten, zu kommentieren und deren tatsächliche Auswirkungen auf die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung zu analysieren. Dabei ist besonders auf die häufige Konfundierung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit gesundheits-ökonomischen und Lenkungsinteressen im komplex gegliederten deutschen Gesundheitssystem hinzuweisen. Aus dieser Perspektive ergeben sich eine Reihe thematischer Schwerpunkte.
- Im Bereich der sozialrechtlich geregelten Berufausübung setzen sich derzeit überwiegend Vorstellungen zur Qualitätssicherung durch, die überwiegend auf der Logik psychometrisch gespeister Rückmeldesysteme basieren (u. a. TK-Modellvorhaben, Modellversuch der KV Bayern), sich allenfalls zur Beurteilung von Behandlungsverläufen auf der Ebene von Symptom- bzw. Beschwerde-schilderungen eignen und somit nur einen Teilaspekt von Qualitätskontrolle fokussieren. Zum zentralen Element kybernetisch strukturierter Qualitätssicherung, der Evaluation der auf verschiedenen Ebenen des therapeutischen Prozesses gewonnenen Daten und das sich dadurch verändernde therapeutische Handeln, treffen diese Modelle keine Aussagen. Es ist ein besonderes Anliegen des Ausschusses, hierzu Stellung zu nehmen, die Kammer bei der politischen Einflussnahme zu unterstützen und Vorstellungen über eine Qualitätssicherung zu fördern, die dem Interesse von PatientInnen und KollegInnen nach einer optimalen psychotherapeutischen Behandlung gerecht werden.
- Auch andere Entwicklungen im sozialrechtlichen Bereich sind mit ihren impliziten Auswirkungen auf die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung zu bewerten. So hat der Ausschuss ausführlich Stellung genommen sowohl zu den Auswirkungen der Berichtspflicht i. S. des EBM 2000+/2008 als auch zu den Auswirkungen der Budgetierung nicht antragspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen über Regelleistungs-volumina. Die Beeinträchtigung der Vertraulichkeit der therapeutischen Beziehung wie auch der immense ökonomische Druck auf zentrale Bereiche unseres Leistungsspektrums bedrohen die Qualität der Versorgung. Der Ausschuss sieht es als seine Aufgabe an, hierauf hinzuweisen und positive Einflussmöglichkeiten zu sondieren.
- Die Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Qualitätsmanagement, nun auch im ambulanten Versorgungsbereich, stellen die Psychotherapeutenschaft vor nicht unerhebliche organisatorische Aufgaben. Weiterhin ist zu beachten, welche Auswirkungen die Organisation der Praxis auf die unmittelbare psychotherapeutische Arbeit hat. Die spezielle Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben in Form der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss erst noch den Beweis erbringen, ob sie positive Effekte auf die Qualität psychotherapeutischer Versorgung bewirkt. Der Ausschuss möchte hierüber sachlich informieren, aber auch auf Risiken hinweisen, die längerfristig durch eine methodische Einengung oder Spezifizierung bestimmter Elemente des QM ohne Berücksichtigung der Eigenarten psychotherapeutischer Verfahren entstehen können, so dass durchaus Aspekte der freien Berufsausübung hiervon berührt werden. Ebenfalls wird abzuwägen bleiben, in welcher Form externe Überprüfungen von QM-Maßnahmen mit der Vertraulichkeit der therapeutischen Beziehung in Einklang zu bringen sind. Diese Problembereiche bestehen natürlich ebenso bei der Umsetzung von QM in Institutionen, wobei in diesem Kontext besonders der Einfluss hierarchischer Organisationsstrukturen zu sehen ist.
- Für die in Institutionen arbeitenden Kolleginnen und Kollegen möchte der Ausschuss einen Beitrag dazu leisten, Möglichkeiten zur Anerkennung weiterer Formen der kollegialen Fortbildung und Qualitätsförderung zu eröffnen. So sollte es auch in diesem Tätigkeitsfeld möglich sein, im Rahmen von Qualitätszirkeln durch die Psychotherapeutenkammer anerkannte Fortbildung zu betreiben. Durch die Sichtung der bestehenden Rahmen-bedingungen und sich daraus ergebender Perspektiven möchte der Ausschuss dieses Anliegen unterstützen und damit auch eine Harmonisierung der Bedingungen mit der Situation bei den niedergelassenen Kollegen und Kolleginnen fördern.
- In absehbarer Zeit wird sich die Versorgungslandschaft durch die Diversifizierung über neue Organisations- und Vertragsformen erheblich verändern. Hiermit verbunden ist der Wunsch vieler Kostenträger nach Steuerung und Beeinflussung psychotherapeutischer Versorgung z.B. durch spezielle Verträge, unmittelbare Einflussnahme über case management usw. Nachteilige Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung sind dabei nicht auszuschließen. Auch hierin sieht der Ausschuss ein wichtiges Thema seiner Arbeit in der nahen Zukunft.
Für die zweite Legislaturperiode der Psychotherapeutenkammer Hessen hat die Delegiertenversammlung einen fünfköpfigen Ausschuss für Qualitätssicherung gewählt, dessen personelle Zusammensetzung einen Querschnitt anerkannter psychotherapeutischer Verfahren und Paradigmen repräsentiert und deren unterschiedlich nuancierte Qualitätsbegriffe in den Diskurs einfließen können. Die Ausschussarbeit erfolgt i.d.R. in sechs Präsenzsitzungen pro Jahr, des weiteren über Telefonkonferenzen, Email-Kontakte etc., so dass ein flexibles Eingehen auf aktuelle Entwicklungen möglich ist, durch die die Arbeit des Ausschusses doch häufig bestimmt wird.
Eine detaillierte Einsicht in die Ergebnisse der bisherigen Arbeit des aktuellen wie auch des Ausschusses der letzten Legislaturperiode ist über die folgenden, als links aufgeführten Quellen möglich, wie auch über die Artikel des Newsletters der Landespsychotherapeutenkammer, die sich auf die Arbeit des Ausschusses beziehen:
Stellungnahmen des QS Ausschusses
Mitglieder des Ausschusses für Qualitätssicherung:
Martin Franke (Vorsitzender)
Jörg Wollstadt (stellv. Vorsitzender)
Ilka Heunemann
Elisabeth Huber
Konstanze Mathieu-Baur
Dagmar Stassek
Zuständiges Vorstandsmitglied: Dr. Ulrich Müller

v.l.n.r. Martin Franke, Ilka Heunemann, Dagmar Stassek, Jörg Wollstadt, Konstanze Mathieu-Baur,
Dr. Ulrich Müller, Elisabeth Huber
Der Ausschuss ist zu erreichen über die Geschäftsstelle, - am besten per eMail.
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