Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611-53168 0
Fax 0611-53168 29
Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
in Hessen

Wichtige Hinweise zur Fortbildungspflicht 


In Hessen gibt es für alle Berufsangehörigen eine allgemeine (berufsrechtliche) Verpflichtung zur Fortbildung in der Berufsordnung (§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 5), damit die berufliche Tätigkeit aktuellen wissenschaftlichen Standards genügt. Die Kammer kontrolliert und sanktioniert deren Einhaltung aber nur in Einzelfällen, wenn z.B. eine Beschwerde auf einen Kunstfehler hinweist.

Im Sozialgesetzbuch V sind allerdings spezielle (sozialrechtliche) Fortbildungsverpflichtungen für
 
•    zugelassene Vertragspsychotherapeuten (§ 95 d)

•    angestellte PP und KJP in zugelassenen Krankenhäusern (§ 137 Abs. 3 Nr. 1)

geregelt.

Für alle Mitglieder bietet die Kammer den Erwerb eines freiwilligen Fortbildungszertifikats an (siehe nächster Abschnitt). Mit Hilfe des bei der Kammer geführten Punktekontos kann auch ein Nachweis in den beiden Fällen der sozialrechtlichen Fortbildungsverpflichtung geführt werden.

Wichtige Hinweise zur Fortbildungsordnung und zum „Freiwilligen Fortbildungszertifikat“


EINFÜHRUNG

Die Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hessen ist seit dem 01.04.2004 in Kraft, es können von Anbietern Fortbildungsveranstaltungen zur Akkreditierung eingereicht werden, die ab dem 01.07.2004 stattfinden. Bescheinigungen über anerkannte, d.h. akkreditierte Fortbildungsmaßnahmen sollen von den Kammermitgliedern gesammelt und bis jeweils möglichst Ende März des Folgejahres bei der Geschäftsstelle der Kammer eingereicht werden.

Für VERANSTALTER

Nach einer durch die Delegiertenversammlung beschlossenen Änderung der Kostenordnung hat der Vorstand auf Empfehlung des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen neue Gebühren beschlossen. Diese  Gebührenordnung für die Akkreditierung istzum 01.04.2005 in Kraftgetreten. Die Akkreditierung von Veranstaltungen  der Angebotsformen, für die keinerlei Entgelt für die Teilnahme erhoben wird, ist weiterhin gebührenfrei.

Für die Akkreditierung kostenpflichtiger Fortbildungsveranstaltungen nach Angebotsform 1.1 (Workshop, Seminar, Kurs) werden 5,- € je akkreditierter Fortbildungseinheit, nach Angebotsform 1.3 (Kongresse, Tagungen, Symposien) 10,- € je akkreditierter Fortbildungseinheit als Gebühr erhoben. Die Akkreditierungszeit für die Angebotsform 3.2 (Supervision) und 3.4 (Selbsterfahrung) wird auf 5 Jahre angehoben, die Gebühr beträgt für diesen Zeitraum jeweils 125,- €.

Sie können die Antragsformulare zur Akkreditierung ihrer Veranstaltungen hier ausdrucken oder ggf. in Papierform über die Geschäftsstelle der Kammer anfordern. Bitte beachten Sie jedoch die unterschiedlichen Formulare in Abhängigkeit der jeweiligen Fortbildungsart. Nähere  Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem  Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen.

Für TEILNEHMER

Bitte erkundigen Sie sich bei den Anbietern von Fortbildungen, ob diese ihre Veranstaltungen bei der Psychotherapeutenkammer zur Akkreditierung eingereicht und einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder dies beabsichtigen. Sie werden für die Beantragung des Fortbildungszertifikates in der Regel nur Teilnahmebescheinigungen von anerkannten (akkreditierten) Veranstaltungen verwenden können. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem  Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbil-dungsveranstaltungen und beachten insbesondere die Kapitel 1 und 3.

Sie können die im Verlauf des Jahres 2004 erworbenen Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen nun bei der Geschäftsstelle der Kammer zur Prüfung und Erfassung einreichen. Bescheinigungen von Fortbildungen aus dem ersten Halbjahr 2004 können auch ohne Akkreditierungsvermerk beigefügt werden. Die von Ihnen erworbenen Fortbildungspunkte werden für jedes Mitglied auf ein eigenes "Punktekonto" gutgeschrieben.


GRUNDLAGEN

Der Ausschuß Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Delegiertenversammlung haben im Jahr 2003 in einem intensiven und ausführlichem Diskussionsprozess die Fortbildungsordnung entwickelt und verabschiedet. Das gemeinsame Ziel war die Erarbeitung einer liberalen Fortbildungsordnung. Die Ausgangssituation sowie die sozial und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen können Sie in dem Artikel  „Grundsätzliche Überlegungen des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung zur Regelung  von Fortbildung in Hessen“ nachvollziehen.


Hier können Sie sich die Antragsformulare und das Informationsblatt ausdrucken lassen:

 Fortbildungsordnung der LPPKJP Hessen vom 03.11.2007

  Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungs-
    veranstaltungen, Stand 01.09.2007

  Antragsformular Bereich 1: Theoretische Vertiefung und Erweiterung

  Folgeantrag für inhaltsgleiche sich wiederholende Veranstaltungen, die bereits durch die Kammer akkreditiert wurden (Bereich 1)

  Antragsformular Bereich 2: Praktisch-klinische Tätigkeit

  Antragsformular Bereich 3: Supervision, Intervision und Selbsterfahrung

  Verlängerungsantrag für akkreditierte Supervisoren, Intervisionsgruppen und Selbsterfahrungsleiter (bis 5 Jahre)

  Grundsätzliche Überlegungen des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung
   zur Regelung von Fortbildung in Hessen

  Gebühren für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

  Evaluierungsbogen der Psychotherapeutenkammer Hessen

 




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