EINFÜHRUNG
Die Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hessen ist seit dem 01.04.2004 in Kraft, es können von Anbietern Fortbildungsveranstaltungen zur Akkreditierung eingereicht werden, die ab dem 01.07.2004 stattfinden. Bescheinigungen über anerkannte, d.h. akkreditierte Fortbildungsmaßnahmen sollen von den Kammermitgliedern gesammelt und bis jeweils möglichst Ende März des Folgejahres bei der Geschäftsstelle der Kammer eingereicht werden.
Für VERANSTALTER
Nach einer durch die Delegiertenversammlung beschlossenen Änderung der Kostenordnung hat der Vorstand auf Empfehlung des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen neue Gebühren beschlossen. Diese Gebührenordnung für die Akkreditierung istzum 01.04.2005 in Kraftgetreten. Die Akkreditierung von Veranstaltungen der Angebotsformen, für die keinerlei Entgelt für die Teilnahme erhoben wird, ist weiterhin gebührenfrei.
Für die Akkreditierung kostenpflichtiger Fortbildungsveranstaltungen nach Angebotsform 1.1 (Workshop, Seminar, Kurs) werden 5,- € je akkreditierter Fortbildungseinheit, nach Angebotsform 1.3 (Kongresse, Tagungen, Symposien) 10,- € je akkreditierter Fortbildungseinheit als Gebühr erhoben. Die Akkreditierungszeit für die Angebotsform 3.2 (Supervision) und 3.4 (Selbsterfahrung) wird auf 5 Jahre angehoben, die Gebühr beträgt für diesen Zeitraum jeweils 125,- €.
Sie können die Antragsformulare zur Akkreditierung ihrer Veranstaltungen hier ausdrucken oder ggf. in Papierform über die Geschäftsstelle der Kammer anfordern. Bitte beachten Sie jedoch die unterschiedlichen Formulare in Abhängigkeit der jeweiligen Fortbildungsart. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen.
Für TEILNEHMER
Bitte erkundigen Sie sich bei den Anbietern von Fortbildungen, ob diese ihre Veranstaltungen bei der Psychotherapeutenkammer zur Akkreditierung eingereicht und einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder dies beabsichtigen. Sie werden für die Beantragung des Fortbildungszertifikates in der Regel nur Teilnahmebescheinigungen von anerkannten (akkreditierten) Veranstaltungen verwenden können. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbil-dungsveranstaltungen und beachten insbesondere die Kapitel 1 und 3.
Sie können die im Verlauf des Jahres 2004 erworbenen Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen nun bei der Geschäftsstelle der Kammer zur Prüfung und Erfassung einreichen. Bescheinigungen von Fortbildungen aus dem ersten Halbjahr 2004 können auch ohne Akkreditierungsvermerk beigefügt werden. Die von Ihnen erworbenen Fortbildungspunkte werden für jedes Mitglied auf ein eigenes "Punktekonto" gutgeschrieben.
GRUNDLAGEN
Der Ausschuß Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Delegiertenversammlung haben im Jahr 2003 in einem intensiven und ausführlichem Diskussionsprozess die Fortbildungsordnung entwickelt und verabschiedet. Das gemeinsame Ziel war die Erarbeitung einer liberalen Fortbildungsordnung. Die Ausgangssituation sowie die sozial und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen können Sie in dem Artikel „Grundsätzliche Überlegungen des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung zur Regelung von Fortbildung in Hessen“ nachvollziehen.
Hier können Sie sich die Antragsformulare und das Informationsblatt ausdrucken lassen:
Fortbildungsordnung der LPPKJP Hessen vom 03.11.2007
Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungs-
veranstaltungen, Stand 01.09.2007
Antragsformular Bereich 1: Theoretische Vertiefung und Erweiterung
Folgeantrag für inhaltsgleiche sich wiederholende Veranstaltungen, die bereits durch die Kammer akkreditiert wurden (Bereich 1)
Antragsformular Bereich 2: Praktisch-klinische Tätigkeit
Antragsformular Bereich 3: Supervision, Intervision und Selbsterfahrung
Verlängerungsantrag für akkreditierte Supervisoren, Intervisionsgruppen und Selbsterfahrungsleiter (bis 5 Jahre)
Grundsätzliche Überlegungen des Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung
zur Regelung von Fortbildung in Hessen
Gebühren für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen
Evaluierungsbogen der Psychotherapeutenkammer Hessen