Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611-53168 0
Fax 0611-53168 29
Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
in Hessen

 

Seit Anfang August liegt der Entwurf der Bundesregierung für ein GKV-Versorgungsstrukturgesetz vor. Die jetzt geplanten Veränderungen hätten dramatische Auswirkungen auf die Versorgung psychisch kranker Menschen. Seitens der LPPKJ wurden bisher zahlreiche Aktivitäten unternommen, um dies zu verhindern.

Um dem Anliegen einer zumindest ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung noch besseres Gehör zu verschaffen, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Bitte wenden Sie sich brieflich an die Bundestagsabgeordneten, in deren Wahlkreis Ihr Wohn- oder Praxisort liegt.

Für die Psychotherapeutenschaft ergibt sich in den Kernpunkten die folgende Kurzbewertung:


1.    Die Bedarfsplanung bleibt im Kern unverändert, die bisherigen Verhältniszahlen bilden weiter die Grundlage künftiger Versorgungsplanungen (zu den Änderungen, insbesondere der gesteigerten Ländermitwirkung siehe S 66f des pdf).

2.    Aber: In § 103 wird mit dem Abs. 4c (Seite 29) ein Vorkaufsrecht der KVen geschaffen, das den „Abbau von Überversorgung“ ermöglichen soll (S 122ff). Dies gefährdet bundesweit ca. 6.000 Psychotherapeutensitze und allein in Hessen ca. 943 Size der bestehenden 2096 Sitze. Wenn man davon ausgeht, dass wir es nicht schaffen werden, diese Regelung aus dem Gesetz zu bekommen (und sogar noch dafür kämpfen müssen, dass keine Verpflichtung für die KVen in das Gesetz kommt, das Vorkaufsrecht auch auszuüben), müssen wir unbedingt

•    eine sofortige Neuberechnung der Bedarfsplanung anhand aktueller Versorgungsstrukturen und
 
•    eine Berücksichtigung der Morbidität (und nicht nur der Demographie) bei der Anpassung der Verhältniszahlen fordern. Die Bundeskammer hat dazu einen Vorschlag zur Änderung der §§ 101,102 SGB V gemacht. Die Berücksichtigung der Morbidität bei regionalen Besonderheiten (§ 99) reicht nicht aus, weil bei bundesweit vergleichbar hoher Morbidität die hessische Morbidität kaum als Besonderheit darstellbar ist.

Die Honorarthematik ist noch nicht zufriedenstellend geregelt, daran wird auf Bundesebene weiter gearbeitet. Wir empfehlen nicht, die örtlichen Bundestagsabgeordneten mit dieser komplexen Thematik zu befassen; es besteht die Gefahr, dass „Honorarforderungen“ die Bereitschaft herabsetzen, sich mit den Anliegen der Psychotherapeutenschaft zu befassen. Sie werden deshalb in dem Musterschreiben keine Äußerungen zum Honorar finden.

Die hessische Landeskammer ist seit Herbst letzten Jahres gemeinsam mit der Bundeskammer und den anderen Landeskammern aktiv. Präsident Hardt hat sofort nach Bekanntwerden des Regierungsentwurfes den Ministerpräsident und den Sozialminister angeschrieben und eine Pressemitteilung herausgegeben. Weitere Aktivitäten, insbesondere Gespräche mit hessischen Bundestagsabgeordneten laufen.

Links zu einem Musterschreiben und einer Übersicht der hessischen Bundestagsabgeordneten finden Sie nachstehend ebenso wie einen Link zum Gesetzentwurf.

 GKV-Versorgungsstrukturgesetz
  Musterschreiben
 Bundestagsabgeordnete




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