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Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
in Hessen

Novellierung des Hessischen Krankenhausgesetzes – unverständliche Entscheidungen des Gesetzgebers


Am 16. Dezember hat der Hessische Landtag das Krankenhausgesetz novelliert. Mit Bedauern und großer Verwunderung musste die Psychotherapeutenkammer Hessen zur Kenntnis nehmen, dass die Koalitionsfraktionen CDU und FDP nicht bereit waren, den Beitrag psychologischer Psychotherapeutinnen und –therapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –therapeuten (KJP) in der stationären Versorgung durch angemessene Berücksichtigung in dem Gesetz auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Bereits der Regierungsentwurf zeichnete sich durch systematisches Ignorieren von PP und KJP aus. In Gesprächen mit den gesundheitspolitischen Sprechern wurde uns gerade auch von den Vertretern der Koalitionsfraktionen Verständnis für unsere Anliegen entgegen gebracht und Abhilfe in Aussicht gestellt. Während SPD und GRÜNE entsprechende Änderungsanträge einbrachten, wurde von den Koalitionsfraktionen keiner unserer Änderungsvorschläge aufgenommen.
Staatsminister Grüttner bezeichnet das neue Gesetz auch insofern als richtungsweisend: stationäre und ambulante Versorgung würden besser vernetzt. Uns bleibt unerfindlich, wie das hinsichtlich psychischer Erkrankungen ohne Einbeziehung der Psychotherapeutenschaft gelingen sollte.




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