Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611-53168 0
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Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
in Hessen

Fortbildungsverpflichtung nach § 95 d SGB V


Die Fortbildungsverpflichtung nach  § 95d SGB V betrifft die bei der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Vertragspsychotherapeuten.

Hierzu hat die  Kassenärztliche Bundesvereinigung eine konkretisierende Regelung getroffen.

Erstmals fünf Jahre nach Aufnahme der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit (Datum der Zulassung/Ermächtigung oder Anstellung) ist ein erster Nachweis zu erbringen. Daran schließt sich unmittelbar der nächste Nachweiszeitraum von fünf Jahren an. Ruhenszeiten verlängern die Frist.

Der Nachweis ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu erbringen, die alle notwendigen Entscheidungen trifft oder Sanktionen vornimmt. Die Kammer übernimmt gegenüber ihren Mitgliedern eine dienstleistende Funktion, indem sie Punktekonten führt und der KV auf Anfrage den Punktestand mitteilt.

Weitere Informationen zu FAQ rund um die Fortbildungsverpflichtung finden Sie  hier


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