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Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
in Hessen

Bericht 9. DV/ 2. Wahlperiode


Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Befassung mit den Ergebnissen des Forschungsgutachtens und wünschenswerten Novellierungen des Psychotherapeutengesetzes.

Jürgen Hardt
führte als Präsident in diesen Tagesordnungspunkt ein, indem er darüber reflektierte, welche Aspekte seines Psychologiestudiums sich für seine Jahrzehnte lange Tätigkeit als Psychotherapeut, Lehrtherapeut und Ausbilder als hilfreich herausgestellt haben. Grundsätzlich sprach er dem Psychologiestudium als Grundlage für die Ausbildung zum Psychotherapeuten eine große Bedeutung zu. Hierbei hob er vor allem die Disziplinierung des Denkens durch das Studium hervor, wie er sie selbst erfahren habe etwa mittels des Durchdringens hermeneutischer Systeme sowie der methodisch kontrollierten Beschreibung individueller und komplexer Verläufe. In diesem Sinne würdigte er auch Statistik und Testtheorie, wobei er allerdings für deren Inhalte innerhalb seines Berufslebens wenig Verwendung gefunden habe. Viel wichtiger sei die Selbsterfahrung gewesen, die in der Psychoanalyse bekanntlich an prominenter Stelle steht: Diese habe ihm ermöglicht, Lebenserfahrung für seine psychotherapeutische Tätigkeit nutzbar zu machen – etwa hinsichtlich des Erkundens der Grenzen des Verstehens im Kontext der Psychosenpsychotherapie (was ist hierbei der eigene Anteil, was der Anteil des Patienten?). Grundsätzlich, so Hardt seine Ausführungen abrundend, würden intellektuelle, geistige Interessen dabei helfen, die Fülle und Vielfalt an Erfahrungen, welche die psychotherapeutische Tätigkeit mit sich bringt, zu strukturieren und zu verarbeiten.

Anschließend äußerten sich die Delegierten zu verschiedenen Aspekten der aktuellen Diskussion zur Reform der Psychotherapieausbildung, wie etwa den akademischen Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung oder der Frage, ob zukünftig ein Beruf des Psychotherapeuten mit Schwerpunktsetzungen in den Tätigkeitsfeldern Erwachsenenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder das Fortbestehen der zwei Berufe (PP und KJP) wünschenswert ist. Hierbei wurden Listen und die Fraktionen übergreifende Konsenslinien deutlich:
  1. Zugangsvoraussetzung für die Psychotherapie-Ausbildung muss Masterniveau sein
  2. Da aufgrund des Bologna-Prozesses an Studiengangs-Typologisierungen orientierte Zugangskriterien nicht mehr möglich sind (da nicht mehr klar ist, welche konkreten Inhalte sich hinter den Namen von Uni- oder FH-Studiengängen verbergen) müssen Mindeststandards für den Zugang zur PT-Ausbildung inhaltlich definiert werden
  3. Die Mindeststandards für beide Tätigkeitsfelder (Erwachsenenpsychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) dürfen nicht nur auf klinisch-psychologische Inhalte beschränkt sein, sie müssen sozial- und kulturwissenschaftliche sowie pädagogische und sozialpädagogische Inhalte integrieren.
Keine Übereinstimmung bestand bezüglich der Frage, ob die „Einberufs- oder Zweiberufeoption“ für das primäre Ziel der Masterzugangsvoraussetzung der erfolgversprechendere Weg ist. Hierzu gab es verschiedene Einschätzungen und Spekulationen, die in unterschiedlichem Ausmaß juristische, berufspolitisch-strategische sowie fachlich-inhaltliche Überlegungen einbezogen.

Einstimmig verabschiedete die Delegiertenversammlung einen zweiteiligen Antrag, der einerseits Bundes- und Landeskammern auffordert, die Festschreibung des Master als Zugangskriterium zur Ausbildung von PP und KJP intensiviert anzustreben und zwar unabhängig davon, ob mittelfristig eine umfassende Reform der Ausbildung umsetzbar sein wird. Zusätzlich hält die DV eine rasche Festlegung und Einigung inhaltlicher Mindeststandards für vordringlich. Darüber hinaus vertritt die DV die Auffassung, dass auf dem nächsten DPT keine Beschlussfassungen zu weiteren Novellierungen des PTG in einem breiten Konsens herbeizuführen sein werden und plädiert deshalb für einen angemessenen Zeitrahmen und eine ergebnisoffenere Diskussion.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Diskussion um den systematischen Stellenwert der Weiterbildung. Einstimmig beauftragte die Delegiertenversammlung den Ausschuss AFW, bis zur nächsten DV einen Entwurf vorzulegen, der es ermöglicht, Verfahren, die als Vertiefungsverfahren zur Ausbildung zugelassen sind, in die Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Dabei sollen insbesondere auch mögliche berufs- und sozialrechtliche Folgewirkungen des Nebeneinanders von Ausbildung und Weiterbildung in einem Zweitverfahren dargestellt werden. Zudem wurde der Ausschuss beauftragt, einen Entwurf für Weiterbildungen der Verfahren Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie vorzubereiten. Insoweit liegen der Kammer Interessensbekundungen und erste Curriculumsvorschläge von Fachgesellschaften und einem Ausbildungsinstitut vor.

Diskutiert wurde auch über die mögliche Organisation und Finanzierung von psychotherapeutischer Versorgungsforschung, deren Stellenwert alle in der Kammer vertretenen Gruppierungen betonten und über Fragen des Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) und damit verbunden der heilkundlichen Tätigkeit nichtapprobierter Psychologen, die vermehrt von Kliniken– teilweise sogar ohne die Zielsetzung, eine Psychotherapieausbildung aufzunehmen – wohl eingestellt werden. Der Vorstand informierte, dass er eine rechtliche Prüfung eingeleitet hat und die Problematik auf der Bundesebene thematisieren werde.

Einstimmig fassten die Delegierten die notwendigen Beschlüsse zum Jahresabschluss 2009. Selbstverständlich, aber vielleicht doch erwähnenswert ist, dass die Kammer auch in diesem Jahr wieder das uneingeschränkte Testat des Wirtschaftsprüfers für ihren Abschluss erhielt. Die Ausgaben der Kammer betrugen im Jahr 2009 1.171.144 EUR. Diesem Betrag standen Einnahmen in Höhe von 1.132.137 EUR gegenüber. Der Fehlbetrag von rund 39.000 EUR konnte über die Rücklagen gedeckt werden. Dieses Vorgehen ist unproblematisch, da die bilanziellen Rücklagen zum Jahresende 2009 immer noch ca. 665.000 EUR betragen. Es ist erklärter Wille der Delegiertenversammlung, diese moderat zu verringern. Der für Finanzen verantwortliche Vizepräsident Hans Bauer informierte über die Höhe des durchschnittlichen Mitgliedsbeitrages, der in 2009 bei 332,40 EUR lag und seit 2007 stetig gesunken ist. Der Psychotherapeutenkammer Hessen ist damit eine der wenigen Psychotherapeutenkammern im Bundesgebiet, die ihren Beitrag seit Gründung nicht erhöht, sondern kontinuierlich in kleinen Schritten abgesenkt haben.


RR/MO




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