Delegiertenversammlung beschließt Beitragssenkung
Auf der 8. Delegiertenversammlung wurde auf Vorschlag des Vorstands eine Senkung des Kammerbeitrages ab der Beitragserhebung 2010 beschlossen. Die Entscheidung erging nahezu einstimmig, sie muss noch vom Aufsichtsministerium genehmigt werden. Der für die Finanzen zuständige Vizepräsident Hans Bauer prognostizierte für 2009 erstmals einen Jahresabschluss, der einen Rückgriff auf die Rücklagen notwendig macht. Mit Blick auf die bestehende Höhe der Rücklagen und das im Jahr 2011 voraussichtlich aufgrund der höheren GKV-Honorare steigende Beitragsvolumen, sei die Beitragssenkung als „Vorgriff“, aber auch haushälterisch vertretbar. Vorstand und Delegierte verfolgen mit ihrer Entscheidung das Ziel, die Rücklagen schrittweise zu vermindern.
Sobald die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegt, erfolgt die Veröffentlichung der neuen Tabelle. Zu den Auswirkungen in Kürze: Es bleibt bei einem Mindestbeitrag von 40 EUR und einem Höchstbeitrag von 680 EUR. Die Bemessungen verschieben sich um jeweils eine Beitragsstufe. Von der Beitragssenkung profitieren Mitglieder, deren Einkünfte höher als 6.000 EUR (Mindestbeitrag jetzt bis 8.000 statt 6.000 EUR) und nicht höher als 70.000 EUR (Höchstbeitrag jetzt ab 70.001 EUR) sind.
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