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Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
in Hessen

Kammer fordert absoluten Vertrauensschutz für das Behandlungsverhältnis


Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist in der geltenden Form verfassungswidrig und muss überarbeitet werden. Der Gesetzentwurf sieht für Psychotherapeuten und Ärzte einen unzureichenden Schutz des Berufsgeheimnisses vor. Im Innenausschuss des Hessischen Landtages fand eine Anhörung statt, bei der Präsident Jürgen Hardt die zuvor schriftlich abgegebene Stellungnahme der Kammer erläuterte.

In dem Gesetzentwurf finden sich präventivpolizeiliche Befugnisse (beispielsweise Abhörmaßnahmen), die eine Behandlung schwer belasten können. Weshalb der Patient dann zwar seinen Anwalt, einen Journalisten oder einen Geistlichen aufsuchen kann, ohne Gefahr zu laufen, beispielsweise polizeilich abgehört zu werden, jedoch nicht seinen Arzt oder Psychotherapeuten, ist nicht nachzuvollziehen.

Wir fragen: Warum soll ein Eingriff in den Kernbereich des Vertrauens zwischen Patienten und Ärzten oder Psychotherapeuten PP und KJP weniger gravierend sein, als ein Eingriff in die Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant oder Journalist und Informant?

Hierzu hat die Kammer auch eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Landesärztekammer Hessen herausgegeben.

 Schriftliche Stellungnahme der Kammer

 Stellungnahme von Präsident Jürgen Hardt im Innenausschuss

 Gemeinsame Pressemitteilung




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