Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611-53168 0
Fax 0611-53168 29
Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
in Hessen

Fortbildungspflicht nach § 137d SGB V für PP/KJP in zugelassenen Krankenhäusern - Gespräch mit der Hess. Krankenhausgesellschaft (HKG) am 13.7.09

 

In einem Gespräch mit dem komm. Direktor der HKG, Herrn Brameyer, und dem Geschäftsbereichsleiter Qualitätssicherung, Dr.med.Wolff, konnten Herr Rautschka-Rücker und Herr Merz verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der seit April 09 inkraft-getretenen Fortbildungspflicht für angestellte PP/KJP in Akutkrankenhäusern und in Psychiatrischen Kliniken klären. Die HKG, als Dachverband der Träger von 186 Krankenhäusern in Hessen, wird demnächst mit einem Schreiben, die Kliniksdirektoren über die Ausweitung der schon seit 2006 für die Ärzte bestehenden Fortbildungspflicht auf die Psychotherapeuten informieren. Maßgeblich für die Verpflichtung zur Fortbildung ist nicht die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag („Diplompsychologe“), sondern das Vorliegen einer Approbation. Die Krankenhäuser sind ihrerseits dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht an die Krankenkassen zu schicken, die diese dann im Internet veröffentlichen. Aus dem Qualitätsbericht der Krankenhäuser soll hervorgehen, wieviele Mitarbeiter am Ende des 5-Jahreszeitraumes ihre Fortbildungspflicht erfüllt haben. Aus Sicht der HKG ist aber nicht davon auszugehen, dass auch Zwischenstandsergebnisse der einzelnen Mitarbeiter ausgewiesen werden müssen.
Anschließend thematisierten Herr Merz und Herr Rautschka-Rücker das Nicht-Vorkommen der Psychotherapeuten im Hess. Krankenhausgesetz und warben für Unterstützung für verschiedene Anliegen der Kammer bei der in 2010 anstehenden Novellierung des Gesetzes, insbesondere für den künftigen Einbezug in die Krankenhausplanung und für einen Sitz mit beratender Stimme im Landeskrankenhausausschuss.





Top