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Landeskammer für
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
in Hessen


Stellungnahme der LPPKJP Hessen zu „Erwachsen auf Probe“ -   RTL –Show mit geliehenen Babys




Eine neue Show bei RTL will sich Aufmerksamkeit mit dem Verleihen von Säuglingen an jugendliche Paare verschaffen.

Die Hessische Psychotherapeutenkammer (LPPKJP) fordert aus diesem Anlass umfassende Gesetze zum Schutz von Säuglingen vor TV-Experimenten. Die neue RTL-Serie ist aus psychotherapeutischer Sicht nicht zu verantworten und eine Gefahr für das Kindeswohl!

Der Fernsehsender RTL hat ein Konzept für eine neue Reality-Show entwickelt, in der Teenager mit den Schwierigkeiten und Problemen der frühen Elternschaft konfrontiert werden sollen: Minderjährigen Paaren werden vom Sender Säuglinge aus anderen Familien für eine mehrtägige Probe als Eltern zur Verfügung gestellt, um „am lebenden Objekt“ reale Erfahrungen mit den fremden Kindern machen zu können.

Das ist ein Übergriff auf Leib und Leben von Säuglingen. Er markiert einen ernsthaften Einschnitt der privaten Rundfunkmedien im Umgang mit der Würde menschlicher Wesen. Die vertraglich vereinbarte mehrtägige „Vermietung“ von nicht einmal einjährigen Säuglingen zum Zweck der Vermarktung in einer Fernsehshow, stellt einen fundamentalen Bruch zwischenmenschlicher Vertrauensbeziehungen dar, der von den Produzenten des Senders RTL in einer Art von Beihilfe provoziert und gefördert wird. Das in unserer Gesellschaft garantierte Recht auf Menschenwürde gilt auch für diejenigen, die zu ihrer Wahrung aus eigenem Antrieb noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind. Das Recht auf Menschenwürde wird dadurch, dass Babys zur Ware in der Unterhaltungsindustrie gemacht werden, verletzt.
 
Die psychische und physische Abhängigkeit eines Babys von seiner Umgebung betont, in welcher Weise Erwachsene für seinen Schutz verantwortlich sind und zu garantieren haben, dass es menschenwürdig behandelt wird. Eine solche Abhängigkeitsbeziehung darf keinem medial inszenierten Experiment überlassen werden. Die Schutzbedürftigkeit eines Kindes einem Experiment auszusetzen, das zudem noch behauptet, dem Zweck der Sozialisierung von Jugendlichen zu dienen, gefährdet in höchstem Maße die seelische und damit auch die physische Gesundheit eines Kindes.
Die Psychotherapeutenkammer Hessen wendet sich daher entschieden gegen diese Form des Umgangs mit Säuglingen / Kleinkindern in der geplanten Show, weil hierdurch die Gesundheit von Menschen aufs Spiel gesetzt und Prinzipien unseres Zusammenlebens in ihr Gegenteil verkehrt werden: Schutzbedürftige Säuglinge werden zum Zwecke der medialen Vermarktung einem Experiment überlassen.

Während in anderen Shows erwachsene Menschen bereitwillig ihre Privatsphäre öffentlich zur Vermarktung anbieten, handelt es sich hier um Kinder, deren Schutz den Eltern anheim gestellt ist. Deswegen sind nicht nur die Ziele der Fernsehanstalt äußerst fragwürdig sondern auch das Interesse von Eltern, die ihr Kind als Ware in den Medien ‚vermarkten’. Die Intensionen der Eltern sind zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen, geschweige denn zu befördern. Hier gilt es, ethische Regeln zu entwickeln, was man Kindern im medialen Bereich zutrauen kann bzw. zumuten darf. Das naturgegebene Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihren Vorstellungen zu pflegen und zu erziehen, erreicht dort seine Grenzen, wo das Wohl des Kindes nicht nur nachhaltig beeinträchtigt, sondern gefährdet wird. Schon jetzt sollten Jugendämter bei dem vorgesehen medialen Projekt prüfen, ob nicht eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Die Psychotherapeutenkammer Hessen fordert Versammlung und Programmausschuss der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien auf, die Ausstrahlung der Serie ‚Erwachsen auf Probe’ zu verhindern, sich für eine ethisch vertretbare Darstellung der Probleme des Erwachsenwerdens einzusetzen und Kriterien zu entwickeln, die den Rechten und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen würdig sind.




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