H. Zusammenfassung
(Übernommen aus dem Gutachten; Hervorhebungen von der Redaktion des Newsletters)
Das Forschungsgutachten zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) soll eine umfassende Aufarbeitung der Ausbildungslandschaft in der Psychotherapie unterbreiten. Es soll sowohl die Erfahrungen der Ausbildungsstätten,der Lehrenden wie der AusbildungsteilnehmerInnen darstellen und dabei auch auf die Unterschiedlichkeiten in den Berufen des/r Psychologischen Psychotherapeuten/in und des/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in eingehen.
Im Gutachtenauftrag durch das BMG sind eine ganze Reihe spezifischer Fragen genannt, die im Gutachten auf der Basis einer Analyse der Ausbildungslandschaft zu beantworten waren.
Diese Fragen beziehen sich auf folgende Themenkomplexe:
Zusätzlich zu den vorgegebenen Fragen und Diskussionsthemen enthält das Gutachten auch weitergehende Empfehlungen für die konkrete Verbesserung der Ausbildung und ihrer Bausteine.
Im Rahmen des Gutachtens wurden neben einer ausführlichen Literaturanalyse und einer Inhaltsanalyse der Studiengänge der potentiellen Zugangsberufe für PP und KJP diverse schriftliche (Papier und online) Befragungen durchgeführt. Diese richteten sich auf Stichproben von Studierenden, AusbildungsteilnehmerInnen, AbsolventInnen der Ausbildungen zum PP und KJP, Lehrkräfte und Leitungen der Ausbildungsstätten, RepräsentantInnen jener Praxisstätten, in denen AusbildungsteilnehmerInnen ihre Praktische Tätigkeit ausüben. Befragt wurden auch die staatlichen Aufsichtsbehörden. Im Rahmen einer Delphibefragung von ExpertInnen wurden weitere Informationen gesammelt. Der Stand der Psychotherapie(-ausbildung) in anderen EU-Ländern wurde über eine schriftliche Erhebung internationaler ExpertInnen vorgenommen.
Die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin und zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in geschieht derzeit an mindestens 173 staatlichen/staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Die Ausbildung in einem psychodynamischen Vertiefungsverfahren findet an 52% der Ausbildungsstätten statt, die verhaltenstherapeutische Ausbildung an 42% der Ausbildungsstätten. Die Ausbildung in Gesprächspsychotherapie ist nur an zwei Ausbildungsstätten möglich. Unter den TeilnehmerInnen der Ausbildung gibt es aktuell ein starkes Übergewicht der VT-Ausbildung. Die PP-Ausbildung findet an etwas mehr als doppelt so vielen Ausbildungsstätten statt wie die KJP-Ausbildung. Universitäre bzw. universitär angebundene Institute machen 18% aller Ausbildungsstätten aus und unterscheiden sich nur gering von Ausbildungsstätten außerhalb von Hochschulen.
Die aktuellen und ehemaligen AusbildungsteilnehmerInnen äußerten sich mittel zufrieden mit den einzelnen Aspekten der Ausbildung, wobei es gewisse Unterschiede in Abhängigkeit vom Verfahren und dem Ausbildungsbereich (PP vs. KJP) gibt.
Zwar werden in der Forschung und der Profession mehrere Szenarien für Alternativen zur verfahrensorientierten Ausbildung diskutiert (z. B. störungsorientierte oder wirkfaktorenorientierte Ansätze),die Befragungen im Rahmen des Gutachtens, die zu diesem Thema durchgeführt wurden und die Diskussionen in diesem Kontext weisen klar darauf hin, dass die verfahrensbasierte Ausbildung weitgehend als sinnvoll erachtet wird. Auch im europäischen Ausland gibt es keine eindeutigen Trends zu einer verfahrensunabhängigen Ausbildung. Die Befragungen zeigten einerseits, dass speziell nach dem Willen der Lehrkräfte die Verfahrensorientierung evtl. sogar noch vertiefter gelehrt werden sollte, dass aber gleichzeitig auch Aspekte anderer Verfahren als das Schwerpunktverfahren und störungsspezifisches Wissen mehr in die Ausbildung integriert werden sollten. Die Wahl des Verfahrens wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Hierzu gehören sowohl finanzielle Gründe, wie auch die Tatsache, dass in den universitären Studiengängen überwiegend verhaltenstherapeutische Ansätze vermittelt werden, andere Verfahren kaum eine Rolle spielen.
Bezüglich der Ausbildungsdauer sind sowohl das Vollzeit- als auch Teilzeitmodell für die Ausbildung in der Ausbildungslandschaft gut angenommen worden: Die Hälfte der Institute bietet nur Teilzeit-, etwa 1/4 nur Vollzeit und die übrigen beide Zeitstrukturen für die Ausbildung an. Die AbsolventInnen verteilen sich zu etwa gleichen Teilen auf die Vollzeit- und die Teilzeitausbildung. In der PP und in der VT-Ausbildung wird das Vollzeitmodell deutlich häufiger genutzt. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der AbsolventInnen gab an, länger für die Ausbildung gebraucht zu haben. Die Spanne der Ausbildungsdauer lag zwischen 2 Jahren und 9 Monaten und 8 Jahren und 4 Monaten bei im Mittel 4 Jahren und 7 Monaten. Gründe für die Ausbildungsverlängerung waren für jeweils ein Viertel der AbsolventInnen finanzielle Probleme und berufliche Verpflichtungen sowie für ein Achtel der Befragten familiäre Gründe.
Die Bestandteile der Ausbildung wurden sehr intensiv evaluiert und bewertet. Die Zufriedenheit mit einzelnen Ausbildungsbestandteilen ist sehr unterschiedlich. Positiv bewertet werden die Praktische Ausbildung, die Supervision, Theoretischer Unterricht und die Selbsterfahrung, negativer bewertet werden eher die Praktische Tätigkeit und die sog. „Freie Spitze“ (freie Verfügungsstunden).
Übereinstimmend wird von den Verantwortlichen und zahlreichen ExpertInnen angeregt, vor allem während der Praktischen Tätigkeit (PT) eine einheitliche Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen einzuführen. Darüber hinaus wird eine differenzierte Festlegung von Lernzielen und Aufgaben während der PT angeregt. Es wird außerdem gefordert, dass die AusbildungsteilnehmerInnen einen klaren Status und eine angemessene Bezeichnung ihrer Funktion erhalten. Sowohl die Vergütung als auch die Qualität der Betreuung und die von den in PT befindlichen AusbildungsteilnehmerInnen geforderten Arbeitsleistungen erscheinen nach den Ergebnissen extrem heterogen und variabel.
Entsprechend gibt es eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen für die PT.
Bezüglich des Theoretischen Unterrichts zielen die Vorschläge zum einen auf eine Vermeidung von inhaltlichen Redundanzen zwischen Studium und Ausbildung sowie auf eine mehr praxisorientierte und verfahrensübergreifende aber an einem Schwerpunktverfahren orientierte Theorieausbildung. Die Praktische Ausbildung unter Supervision wird naturgemäß als der wichtigste Bestandteil der Ausbildung bewertet und als recht gut eingeschätzt. Speziell AusbildungsteilnehmerInnen aus der VT wünschen mehr Einzelsupervision, wahrscheinlich auch als Ersatz für die im Rahmen der VTAusbildung eher unübliche Einzelselbsterfahrung.
Ein diskussionswürdiges Thema ist nach unseren Erhebungen die Qualität der Supervision bzw. die Qualifikationen und Weiterbildungsmöglichkeiten der SupervisorInnen. Die Selbsterfahrung wurde ebenfalls recht positiv bewertet. Diesbezüglich erfolgten als Verbesserungsvorschläge die Anregung einer Erhöhung des Umfangs der Selbsterfahrung insgesamt und eines vermehrten Einbezugs von Einzelselbsterfahrung (in der VT-Ausbildung).
Die staatlichen Prüfungen haben sich nach Meinung aller an der Ausbildung beteiligten Gruppierungen überwiegend bewährt. An der schriftlichen Prüfung wird teilweise der Zeitpunkt, insbesondere aber auch die inhaltliche Ausrichtung der Fragen und des Gegenstandskataloges, kritisiert. Bisher spiegeln die Prüfungsergebnisse Unterschiede in den Zugangsvoraussetzungen für PP und KJP wider.
Von vielen TeilnehmerInnen und Institutsleitungen konnten keine hinreichenden Angaben zur Abschätzung der Kosten gemacht werden. Insgesamt werden die Gesamtkosten für die Ausbildung im Mittel zwischen 20.000 und 30.000 Euro (bei sehr hoher Varianz) angegeben. Bezogen auf die Vollzeitausbildung entspricht dies monatlichen Kosten von im Mittel 560 bis 830 Euro und bezogen auf die Teilzeitausbildung von im Mittel monatlich 330 bis 500 Euro. Kostengründe spielen eine große Rolle, und zwar sowohl für die Entscheidung zur Vollzeit- und die Teilzeitausbildung als auch für die Wahl eines Verfahrens. Tendenziell führt die Finanznot eher in die Teilzeitausbildung, wo die Kosten über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Indirekt spielen finanzielle Gründe auch beim großen Gewicht der beruflichen Tätigkeit während der Ausbildungszeit eine Rolle.
Mit der Reform der Studiengänge werden die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung sehr viel variabler. Tatsächlich herrscht sowohl in den bisherigen Diplomstudiengängen als auch in der Gestaltung der neuen Bachelor-/Masterstudiengänge eine große Vielfalt. In einigen Befragungen gab es basierend auf dieser Vielfalt deutliche Forderungen nach einer Revision der Zugangsvoraussetzungen. Der größte Änderungsbedarf wird im Bereich des Zugangs zur KJP-Ausbildung gesehen.
Entsprechend kommen die GutachterInnen in ihren Bewertungen zu dem Schuss, dass die Zugangsvoraussetzungen sowohl bezüglich des Studienabschlusses (Masterabschluss als Voraussetzung) als auch (und vor allem) bezüglich nachgewiesener Inhalte vereinheitlicht werden sollten.
Diese Zulassungsvoraussetzungen sollen für die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen und mit Erwachsenen gleich sein. Es wird ein Vorschlag unterbreitet, wonach aus den zusammen 300 ECTS umfassenden Bachelor- und Masterstudium insgesamt mindestens 150 ECTS-Punkte nachzuweisen sind, die sich auf allgemein-psychologische und klinisch-psychologische Inhalte beziehen. Bis zu 35 Punkte könnten ggf. in einem „Propädeutikum“ vor der Ausbildung nachgeholt werden. Diese Zulassungsbedingungen sollten künftig Masterabschlüsse mit relevanten Inhalten in den Studiengängen Psychologie, Soziale Arbeit und (Heil-)pädagogik und ggf. wenigen weiteren umfassen.
Nach einer sorgfältigen Prüfung verschiedener Ausbildungsmodelle (inklusive einer sog. „Direktausbildung“) kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass wie bisher – wenn auch modifiziert – an einer „Ausbildung nach der Ausbildung“ festgehalten werden sollte. Im Vergleich zur bisherigen Situation könnten allgemeine theoretische Unterrichtsinhalte vermehrt in die grundständigen Studiengänge integriert werden. Die Praktische Ausbildung und die Vermittlung vertiefender (auch verfahrensübergreifender bzw. für andere Verfahren spezifischer) theoretischer Inhalte sollten weiterhin im Rahmen einer postgradualen Ausbildung vermittelt werden. Eine evtl. Verkürzung dieser Ausbildung wäre zu prüfen. Als Perspektive für die Weiterentwicklung der Psychotherapieausbildung zu einem integrierten Ausbildungsgang („Direktausbildung“) sollten Modellausbildungsgänge (Master in Psychotherapie mit anschließender Weiterbildung) mit der Auflage einer systematischen Evaluation ermöglicht werden.
Im Hinblick auf die Differenzierung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und der Behandlung von Erwachsenen wird ein Modell vorgeschlagen, in dem Inhalte, welche für beide Ausbildungsgänge relevant sind und als Basiswissen angesehen werden, in einem „Common Trunk“ unterrichtet werden können. Diesem „Common Trunk“ sollten dann spezifische Ausbildungen folgen. Durch eine entsprechende Verlängerung der Ausbildungszeit könnte in einem solchen Modell von allen AusbildungsteilnehmerInnen die Doppelapprobation erworben werden. Mit dieser Lösung würden künftig Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen mit „Schwerpunkt Erwachsene“ oder mit „Schwerpunkt Kinder- und Jugendliche“ gleichberechtigt ausgebildet.
Bei der Frage nach der Ausrichtung der Ausbildung (Störungsspezifität vs. Verfahrensorientierung) schlägt das Gutachten ein Ausbildungsmodell vor, welches theoriebasiert und störungsübergreifend an einem Schwerpunktverfahren bzw. Vertiefungsverfahren ausgerichtet ist. Wirkungsvolle Konzepte und Methoden anderer Vertiefungsverfahren sollten in ausreichender Form vermittelt werden. Die Ausbildung sollte evidenzbasiert sein und zur Integration von Forschungsergebnissen in die klinisch-praktische Tätigkeit befähigen. Sie sollte ferner vermitteln, dass professionelle Kompetenz einer ständigen Weiterentwicklung der eigenen Theorien und Behandlungstechniken bedarf. Die Identifikation mit einer „forschenden Grundhaltung“ und einer produktiven Skepsis/ inneren Autonomie auch gegenüber den Grundannahmen des eigenen Therapieverfahrens sollte für alle PsychotherapeutInnen während der Ausbildung entwickelt und gestützt werden.
Das Gutachten empfiehlt in Anlehnung an aktuelle wissenschaftliche Diskurse in der Psychotherapie die Definition heilkundlicher Psychotherapie auch auf Psychotherapiemethoden (i. S. der Definition des wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie) auszuweiten.
Bezüglich der Ausbildungskosten wird auf die hohen Belastungen der AusbildungsteilnehmerInnen (auch mit Hilfe von Modellrechnungen) hingewiesen. Eine staatliche Förderung der Ausbildung (BAföG) erfolgt bei weniger als 1% der AusbildungsteilnehmerInnen. Eine Verbesserung der finanziellen Situation der AusbildungsteilnehmerInnen könnte im Rahmen des bisherigen Ausbildungsmodells durch eine verbesserte staatliche Ausbildungsförderung erzielt werden. Dafür sind verschiedene Finanzierungsmodelle denkbar, die im Gutachten beschrieben werden (BAföGModelle, Darlehensmodell und Institutionsförderung) und die auch eine Vergütungsregelung für die Praktische Tätigkeit anregen.
Die Gutachtergruppe schlägt im Hinblick auf die Frage einer möglichen Medizinorientierung der Ausbildung zusammengefasst vor, die Kompetenzen von PsychotherapeutInnen nicht im Hinblick auf die Medikamentenverschreibung und ebenso nicht auf die Initiierung einer Zwangseinweisung (Einweisung nach PsychKG) zu erweitern. Bei entsprechender Integration von darauf bezogenen Ausbildungsinhalten oder entsprechenden Fort- und Weiterbildungsprogrammen befürworten die Gutachter dagegen eine (optionale) Kompetenzerweiterung bezüglich der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbeschreibungen durch die künftigen PsychotherapeutInnen, auf die Befugnis, zu (Fach-)ÄrztInnen zu überweisen sowie „reguläre“ Verordnungen von stationärer Heilbehandlung (in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken) zu veranlassen. Sinnvoll erscheint auch die Berechtigung zur Verschreibung psychotherapiespezifischer Heil- und Hilfsmittel, die bereits heute ärztlicherseits verschrieben werden können. Generell wird angeregt, im Rahmen der Ausbildung die Zusammenarbeit mit ÄrztInnen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitssystem zu verbessern und die Kenntnisse bezüglich der Frage zu vertiefen, wann eine intensivere Zusammenarbeit mit ÄrztInnen nötig ist.
Abschließend unterbreitet das Gutachten spezifische Vorschläge für die inhaltliche und organisatorischeAusgestaltung der künftigen Ausbildung einschließlich einer Verkürzung der Gesamtstundenzahl von derzeit 4200 auf 3400 Stunden. Dies ist zu erreichen durch eine Reduktion der Stundenzahl der Praktischen Tätigkeit auf insgesamt 1200 Stunden (und einer sehr viel stringenteren Organisation der PT inklusive einer Spezifikation ihrer Inhalte) sowie durch eine deutliche Reduktion der freien Verfügungsstunden. Die Anteile der Supervision und der Selbsterfahrung (und partiell auch der Praktischen Ausbildung) sollten dagegen etwas ausgeweitet werden. Supervision und Selbsterfahrung sollten sowohl im Gruppen- als auch im Einzelsetting angeboten werden.Weitere Vorschläge beziehen sich auf die Ausgestaltung von Ausbildungsteilen, die Anrechnung von Ausbildungsinhalten und die Möglichkeit der Ausbildungsunterbrechung.
19 Monate nach der Bewerbung um das Forschungsgutachten übergeben die Autorinnen und Autoren dem Auftraggeber das umfangreiche Gutachten.
Die mit der Abfassung des Gutachtens verbundenen Forschungs- und Integrationsarbeiten waren viel aufwändiger und zeitintensiver als wir es anfangs erwartet hatten. Alle beteiligten Gutachterinnen und Gutachter und ihre MitarbeiterInnen waren bereit, viel Energie und Ressourcen einzusetzen, um letztendlich ein Gutachten dieses Umfangs und dieser Qualität vorlegen zu können.
Bereits die Ausschreibung des Gutachtens hat in der Fachwelt zu Befürchtungen und Irritationen geführt. Einige hofften, dass nun alles anders werden sollte, andere begannen unverzüglich, den Besitzstand zu verteidigen. Vielfach gab es aber auch Hoffnungen, dass die tatsächlich vorliegenden Probleme im Kontext des Psychotherapeutengesetzes in der Folge des Forschungsgutachtens beseitigt und Innovationen möglich werden könnten.
Neben sehr kooperativen Unterstützungsangeboten gab es durchaus latente und manifeste Einflussnahmen. In der Phase der Datenerhebung konnten wir mehrere Versuche identifizieren, das Antwortverhalten einzelner Teilgruppen entlang lobbyistischer Interessen zu beeinflussen. Nach klaren Abgrenzungen und dem Versuch unsererseits, den Begutachtungsprozess öffentlich transparent darzustellen, begann eine Zeit sehr guter Zusammenarbeit. Diese fand ihren Höhepunkt am 28. Januar 2009 auf dem von uns veranstalteten Panel in Berlin, als in äußerst positiv wertschätzender Atmosphäre weit mehr als 50 VerbandsvertreterInnen ihre wohl formulierten Statements zu den Gutachtenthemen abgaben (diese sind im Begleitband dokumentiert). Innerhalb der Gutachtergruppe wurden zahlreiche Themen sehr kontrovers, aber immer konstruktiv diskutiert. Letztlich ist es gelungen, die Standespositionen und „konfessionellen“ Interessen dem Ziel unterzuordnen, substantielle Verbesserungsempfehlungen für die zukünftige psychotherapeutische Ausbildung zu entwickeln und damit auch einen wichtigen gesundheitspolitischen Beitrag zur Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen zu leisten.
Mit unseren Empfehlungen haben wir uns auch an einer realisierbaren politischen und fachlichen Umsetzung orientiert und mussten daher einzelne Idealvorstellungen, die innerhalb und außerhalb unserer Gruppe diskutiert wurden, bei unseren gutachterlichen Vorschlägen letztlich verwerfen und unberücksichtigt lassen. Wir hoffen, damit zu einer konkreten Umsetzung von Reformen beigetragen zu haben.
Für die Möglichkeit, nicht nur berufliche sondern zwischenzeitlich auch private Belange in der
arbeitsintensiven Zeit zurückstellen zu können, danken wir unseren PartnerInnen und Familien.