Am 24./25. April 2009 fand die 7. DV der Wahlperiode in Butzbach statt.
Am Freitagnachmittag diskutierten die Delegierten und (leider nur wenige) Gäste aus der Mitgliedschaft zum Thema „Verantwortung der Kammer bei der zukünftigen Gestaltung der psychotherapeutischen Versorgung“. Einleitend referierten die Vorstandsmitglieder Hans Bauer, Thomas Merz und Dr. Ulrich Müller. Vizepräsident Bauer beleuchtete die bedeutenden Funktionen der Kassenärztlichen Vereinigung als Selbstverwaltungsorgan und des Kollektivvertragssystems. Darüber hinaus stellte er dar, welche gesetzlichen Änderungen künftig steigenden Einfluss auf die Organisation der psychotherapeutischen Versorgung haben werden. Herr Merz stellte die Ergebnisse zweier Interviews mit Beschäftigten in Medizinischen Versorgungszentren dar. Dr. Müller widmete sich insbesondere dem Versuch, die Aufgaben der Kammer zu bestimmen, die sich aus einer veränderten Versorgungslandschaft ergeben können. In der Diskussion wurde eine große Übereinstimmung in den Grundlinien deutlich. Niemand sieht die Kammer als Player mit dem Anspruch, Versorgungsverträge mit Krankenkassen zu schließen. Aufgabe werde eher die Beratung und Kontrolle unter berufsrechtlichem Aspekt sein. Auch im Hinblick auf die Qualitätssicherung kämen wahrscheinlich zusätzliche Anforderungen auf die Kammer zu, wenn Verträge ohne Beteiligung der KV geschlossen würden.
Einig waren sich die Diskutanten auch in der Einschätzung, dass das Kollektivvertragssystem nebst Psychotherapierichtlinien erhaltenswert aber verbesserungsbedürftig und –fähig sei. Genannt wurden z.B. die Unterversorgung bestimmter Patientengruppen und die Schwächen der Bedarfsplanung, die insbesondere zu einem Stadt-Land-Gefälle führen.
Relativ schnell waren der Jahresabschluss 2008 und die damit verbundenen üblichen Beschlüsse abgehandelt. Das Jahr 2008 schloss mit einem Gewinn von ca. 6.000 EUR ab, es konnten also nicht, wie mit dem Haushalt geplant, die Rücklagen der Kammer zu einem Teil abgebaut werden. Eine intensive Diskussion entfaltete sich hingegen um Fragen der zukünftigen Beitragsgestaltung der Kammer. Sie entzündeten sich an dem einstimmig gefassten Votum des Finanzausschusses, auf dieser DV noch keine Vorschläge zur künftigen Struktur der Beitragstabelle zu unterbreiten. Dem Votum lag die Erwägung zugrunde, zunächst die zu erwartenden Erhöhungen der Beitragseinnahmen (Erhöhung der Einkünfte durch Änderungen EBM, tarifliche Anhebungen) auf belastbarer Grundlage prognostizieren zu können. Finanzausschuss und Vorstand signalisierten, dass dann voraussichtlich im Herbst 2010 eine Beitragssenkung ab dem Jahr 2011 beschlossen werde könne, die insbesondere Effekte der „kalten Progression“ vermeidet. Es solle dazu zunächst der Abschluss des Haushaltsjahres 2009 abgewartet werden, in dem wegen gestiegener Kosten eine noch größere Unterdeckung als 2008 enthalten ist. Darüber hinaus wurde auf den zu erwartenden, nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach Änderungen von Beitragsordnung und/oder –tabelle verwiesen, der sich jeweils in einer großen Anzahl von Anfragen an die Geschäftsstelle und in einem erheblich steigendem Bearbeitungsaufwand manifestiert.
Diesen Argumenten konnte und wollte sich eine größere Gruppe der Delegierten nicht anschließen. Ein Teil hob dabei auf strukturelle Änderungswünsche im Sinne einer Einführung zusätzlicher Beitragsgruppen bei den höheren Einkommen bei Beibehaltung des Höchstsatzes ab. Ein anderer Teil vertrat zwar die Auffassung, die hessische Beitragsordnung sei modellhaft vorbildlich für die anderen Landeskammern, die Beiträge seien aber zu hoch und müssten rasch gesenkt werden, damit ein Abbau der Rücklagen stattfinde. In der Abstimmung fand ein Antrag des für die Finanzen verantwortlichen Vizepräsidenten eine knappe Mehrheit, nach dem im Herbst 2009 Modell- und Finanzplanungen für den Beitrag 2011 vorgelegt werden, die in 2011 dann zu einer Beitragssenkung führen, wenn keine nachhaltigen negativen Änderungen in den Planungsgrundlagen eintreten.
Nicht vergessen werden sollte bei der Debatte, dass viele Kammern in den letzten Jahren ihre Beiträge erhöhen mussten, der hessische Beitrag aber seit 2004 stabil ist, inzwischen die Kinderfreibeträge verdoppelt werden konnten und der Durchschnittsbeitrag von ca. 342 EUR in 2008 sich bundesweit durchaus sehen lassen kann.
Am Samstag nahmen zunächst die Berichte des Präsidenten, des Vorstandes und der Ausschüsse breiten Raum ein. Insbesondere konnte Präsident Jürgen Hardt aktuell von seiner Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz berichten, die er als persönlich Betroffener und zugleich als Repräsentant der hessischen Psychotherapeutenschaft gemeinsam mit Angehörigen anderer freier Berufe eingelegt hat (siehe die gesondert abgedruckte Pressemeldung).
Danach wurden sowohl eine Novellierung der Berufsordnung als auch eine neue Wahlsatzung in zweiter Lesung behandelt und beschlossen. Der Ausschuss für Ethik und Berufsordnung legte einen Entwurf vor, mit dem er die Ende 2004 entstandene hessische Berufsordnung an aktuelle Erfordernisse anpasste und stellenweise Anregungen und Formulierungen der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer aufgriff. Dabei hatte er den Anspruch, ein Selbstverständnis psychotherapeutischer Tätigkeit beizubehalten, das einem selbstverantwortlichen Spielraum von Psychotherapeuten/innen einen hohen Stellenwert einräumt. Dieser Sicht schloss sich die überwiegende Mehrheit der Delegierten mit ihrem positiven Votum an.
Eine Wahlsatzung wurde erforderlich, weil das Heilberufsgesetz diese Aufgabe jetzt den Kammern zuweist, während das bisher der zuständige Minister durch eine Rechtsverordnung regelte. Eine von der Delegiertenversammlung berufene Kommission, der Manfred K. Burkart, Alfred Krieger und vom Vorstand Marion Schwarz angehörten, entwickelte auf der Grundlage der ministeriellen Wahlordnung und unter Einbeziehung von Vorschlägen der Wahlleiter der letzten Wahl einen gestrafften Entwurf.
Sowohl die Wahlsatzung als auch die Berufsordnung bedürfen noch der Genehmigung durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit, danach erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Psychotherapeutenjournal.
Im Ausschuss Psychotherapie in Institutionen war durch den Rücktritt von Hannelore Viertel ein Platz nachzubesetzen. Einstimmig bei zwei Enthaltungen wurde der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Matthias Kapp gewählt, der in der Tagesklinik und Institutsambulanz des ZSP Philippshospital in Höchst/Odenwald beschäftigt ist.
Intensiv setzte sich die Delegiertenversammlung mit dem Entwurf eines Curriculums zur Fortbildung für die akut- und notfallpsychotherapeutische Versorgung auseinander, das die AG Akut- und Notfallpsychotherapie vorlegte. Das Vorstandsmitglied Uta Cramer-Düncher führte in das Themenfeld ein und erläuterte den Diskussionsstand hinsichtlich der Einbeziehung der psychotherapeutischen Berufe in die psychosoziale Notfallversorgung auf Bundesebene (Konsensuskonferenz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) und auf regionaler Ebene (z.B. Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt). Die Delegiertenversammlung begrüßte den Entwurf und gab der AG eine Reihe fachlicher Anregungen und Wünsche mit der Bitte auf den Weg, sie zur nächsten Delegiertenversammlung in den Entwurf einzuarbeiten.
Eine Petition an den Deutschen Bundestag zur Kompetenzerweiterung von Psychologischen Psychotherapeuten bot Anlass, sich mit dem Thema zu befassen. Kein Verständnis brachten die Delegierten für den isolierten Vorstoß auf, zumal es bisher an einer fundierten Diskussion und Meinungsbildung fehlt und noch nicht einmal die Ergebnisse des Forschungsgutachtens bekannt sind, von dem einige Aussagen zum Thema erwartet werden. Präsident Hardt schlug deshalb vor, zentrale Fachfragen aus diesem Themenfeld als Vorveranstaltung einer Delegiertenversammlung unter Zuziehung externer Expertise zu behandeln. Der Vorschlag fand breite Zustimmung.
Demnächst wird es einen freiwilligen Meldebogen der Kammer geben. Die Delegiertenversammlung gab dem Vorstand inhaltliche Anregungen für die Ausgestaltung mit auf den Weg. Wichtig war ihr äußerste Transparenz hinsichtlich der Datenverwendung und eine gute Information der Mitglieder.
Weiterhin wurden zwei Resolutionen verabschiedet. Die Resolution zur Verbesserung der Vergütung psychiatrischer Praxen beruht auf einem Vorschlag des gemeinsamen Beirates von Landesärztekammer und Psychotherapeutenkammer Hessen. In diesem Sinne hatte der Vorstand sich bereits an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen gewandt, weil er die Sorge hat, dass eine unverzichtbare Säule der Versorgung psychisch kranker Menschen angesichts der Vergütungssituation wegbrechen könnte.
Mit der zweiten Resolution wird die rasche Umsetzung der 20%-Quote für Psychotherapeuten, die im Rahmen der ambulanten Versorgung ausschließlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten gefordert.
Mehrheitlich beschlossen wurde auch ein Antrag, der den Vorstand mit unterstützenden Initiativen der durch den wissenschaftlichen Beirat anerkannten systemischen Therapie beauftragt. Der Antrag intendiert dabei einerseits die Unterstützung bei der Implementierung des neuen Vertiefungsverfahrens in die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz und andererseits Initiativen in verschiedenen Gremien zur Aufnahme der Systemischen Therapie in die Psychotherapierichtlinien. Resolution zur Umsetzung der KJP-Quote