Präsident Jürgen Hardt reicht Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz ein
Weitere Beschwerdeführer sind der Rechtsanwalt Bundesminister a.D. Gerhart Rudolf Baum, der Journalist Christoph Maria Fröhder, der Präsident des Berliner Anwaltsvereins Rechtsanwalt Ullrich Schellenberg, der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe und der Journalist und Herausgeber der ZEIT Dr. Michael Naumann.
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hessen unterstützt Präsident Hardt bei der Beschwerde. Das BKA-Gesetz enthält Regelungen, die geeignet sind, das psychotherapeutische Behandlungs- und Vertrauensverhältnis zu gefährden. Dies betrifft insbesondere weitere Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts und eine Aufweichung der Schweigepflicht. Damit wird der explizite oder implizite psychotherapeutische Behandlungsvertrag: „Aufrichtigkeit gegen völlige Diskretion“ unmöglich gemacht. Kein Psychotherapeut kann mehr aus eigener Kraft absolute Diskretion garantieren. Darüber hinaus wird der geschützte therapeutische Raum durch besondere Fahndungsmethoden (Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung, Observation mittels akustischer und optischer Mittel) unsicher. Besonders erschwerend ist daran, dass die für die Diskretion gegenüber ihren Patienten verantwortlichen Psychotherapeuten (siehe Berufsordnung) davon selbst nicht unterrichtet werden müssen.
Download des Textes der
Verfassungsbeschwerde
Top